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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von diedreibeiden.com, Franz-Marc-Str. 3 49377 (nachfolgend „Vermieter“), gelten für die Miete der auf der Website des Vermieters dargestellten Fotobox (nachfolgend „Mietsache“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

2.1. Die auf der Website des Vermieters beschriebene Mietsache stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.9. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

  1. Vertragliches Rücktrittsrecht

Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Vermieter dem Mieter folgendes Rücktrittsrecht ein:

3.1. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach der Beauftragung ist eine Stornierung in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vermieter kostenlos. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist erstatten wir bis 28 Tage vor der Veranstaltung 90 % des Mietpreises zurück. Zwischen 28 und 14 Tagen vor der Veranstaltung erstatten wir 50 % des Mietpreises zurück und innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung erstatten wir 20 % des Mietpreises zurück. Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Tritt der Kunde fristgerecht vom Vertrag zurück, so wird der Vermieter ihm die ggf. bereits gezahlte Miete innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.

3.2. Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

3.3 Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §  312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

  1. Überlassung der Mietsache

4.1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift (Veranstaltungsort).

4.3. Selbstabholung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

  1. Miete und Zahlungsbedingungen

5.1. Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.

5.2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3. Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4. Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit per Banküberweisung im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.5. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

  1. Gebrauch der Mietsache

6.1. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

6.2. Die Mietsache darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in geschlossenen und wettergeschützten Räumen verwendet werden.

6.3. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

  1. Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

  1. Änderungen an der Mietsache

8.1. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

8.2. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

  1. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

9.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

9.2. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

9.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.4. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

9.5. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

  1. Haftung

10.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.2. Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.2.1.Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.


10.2.2. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

10.2.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  1. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

11.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer beträgt einen Tag, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

11.2. Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

11.3. Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

  1. Rückgabe der Mietsache

12.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

12.2. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

12.3. Die Mietsache wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Vermieter auf dessen Kosten beim Mieter abgeholt. Der Abholungstermin wird dem Mieter rechtzeitig vom Vermieter mitgeteilt.

12.4. Bei einer vom Mieter zu vertretenden Überschreitung der vereinbarten Mietdauer behält sich der Vermieter vor, dem Mieter für jeden angefangenen Tag, der über die vereinbarte Mietdauer hinausgeht, eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,- EUR zu berechnen. Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

  1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  1. Gerichtsstand

Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.

  1. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

  1. Rechte nach dem UrhG

Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.